12. Mit Brief vom 26. Juni 2019 (Postaufgabe) sandte der Beschwerdeführer die Verfügung vom 25. Juni 2019 erneut mit dem Vermerk, dass er den Betrag nur in Raten zahlen könne, zurück und reichte Beilagen ein (pag. 107 ff.). Die übrigen Parteien erhielten diese mit Verfügung vom 1. Juli 2019 zur Kenntnisnahme (pag. 119). II. Formelles