2. Mit Verfügung vom 21. Februar 2019 boten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (BVD) den Beschwerdeführer zum Strafantritt per 29. April 2019 betreffend den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe für die Geldstrafe von 60 Tagen und für die Busse von 2 Tagen auf. Es geht um den Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 62 Tagen (vgl. amtliche Akten BVD pag. 6 f.).