Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. März 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Nichtmitführen des Führerausweises als Lenker eines Personenwagens, begangen am 16. Juni 2018 in Bern (Verzweigung Bern-Neufeld-Weyermannshaus) und verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 20.00, unter Festsetzung eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag bei schuldhafter Nichtbezahlung. II. A.________ wird schuldig erklärt: