Kurz nachdem im vorliegenden Verfahren das erstinstanzliche Urteil ergangen ist, hat er mehrere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen, wofür er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft der Region Bern-Mittelland am 16. September 2019 zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt wurde (pag. 255 f.). Was den automobilistischen Leumund des Beschuldigten angeht, wurde bereits oben (E. IV.4) festgehalten, dass gegen ihn zahlreiche Administrativmassnahmen verhängt wurden, welche in einem mehrjährigen Ausweisentzug, verkehrspsychologischen Massnahmen sowie dem Wiederholen der Fahrprüfung mündeten.