Der Beschuldigte wurde im Jahr 2012 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen verurteilt (pag. 192). Kurz nachdem im vorliegenden Verfahren das erstinstanzliche Urteil ergangen ist, hat er mehrere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen, wofür er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft der Region Bern-Mittelland am 16. September 2019 zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt wurde (pag.