17 Beschuldigten im Umfang von CHF 10.00 pro Tagessatz. Wenngleich der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung zu Protokoll gab, dass er monatlich nur Unterhaltsbeiträge von CHF 800.00 bis CHF 1‘000.00 leiste (pag. 51 Z 30 ff.), was ebenfalls von seinen Angaben vom 6. Juli 2019 abweicht (pag. 206), nimmt die Kammer auch hier zu seinen Gunsten an, dass er tatsächlich CHF 1‘000.00 pro Monat an seine Kinder leistet. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20% für Krankenkasse und Steuern resultiert eine Tagessatzhöhe von (abgerundet) CHF 80.00.