So hat der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung vom 13. März 2019 erklärt, dass er Schulden von rund CHF 5‘000.00 bis CHF 6‘000.00 habe (pag. 51 Z 35). Im Verfahren BM 19 14794 gab er am 12. April 2019 – also einen Monat später – gegenüber der Kantonspolizei an, dass gegen ihn Betreibungen im Umfang von CHF 25‘000.00 offen seien (siehe S. 2 des Erhebungsformulars wirtschaftliche Verhältnisse im erwähnten Verfahren). Knapp drei Monate später sollen dann erneut CHF 5‘000.00 dazu gekommen sein. Die Kammer erachtet diesen unbelegten Wert als zu hoch. Trotzdem berücksichtigt sie die Schuldentilgung zu Gunsten des