13 Den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung kann entnommen werden, dass er auf dem Weg zu seinen Kindern war, welche er seit zwei Monaten nicht gesehen habe (pag. 53 Z 8 f.). Auf die Frage, ob er in Eile gewesen sei, antwortete er: «Auf eine Art ja, auf die andere nein.» Er habe nur kurz Zeit gehabt, um seine Kinder zu sehen, rund zehn bis fünfzehn Minuten; anschliessend habe er wieder zur Arbeit erscheinen müssen (pag. 53 Z 17 ff.).