So ist aus der Aufnahme ohne Weiteres ersichtlich, dass ca. bei Meter 260.00 der Messstrecke ein bis dahin auf der mittleren Spur verkehrendes Fahrzeug auf die linke Spur und damit unmittelbar vor den Vordermann des Berufungsführers wechselte. Weiter verkehrte, wenngleich in einem doch nicht unerheblichen Abstand, rechts vor dem Fahrzeug des Berufungsführers und seines Vordermannes auf der mittleren Spur ein weiteres Fahrzeug, das bei einem Ausweichmanöver des Beschuldigten im Falle abrupten Bremsens seines Vordermannes möglicherweise in eine Kollision hätte verwickelt werden können. Insgesamt vermögen die dem Beschuldigten zugute zu haltenden Sicht- und Witterungsverhältnisse die