12 um einen Viertel unterschritten hat. Überdies herrschte zum fraglichen Zeitpunkt reger Verkehr, wie aus den SAT-SPEED-Aufnahmen erkennbar ist. Wenn der Berufungsführer vorbringt, dass im Messabschnitt vor und neben dem vor ihm verkehrenden Wagen eine grössere Lücke bestanden habe (pag. 141), trifft dies nur teilweise zu. So ist aus der Aufnahme ohne Weiteres ersichtlich, dass ca. bei Meter 260.00 der Messstrecke ein bis dahin auf der mittleren Spur verkehrendes Fahrzeug auf die linke Spur und damit unmittelbar vor den Vordermann des Berufungsführers wechselte.