Wann ein Abstand «ausreichend» im Sinne der zitierten Bestimmungen ist, erwähnt weder das SVG noch die VRV. Offensichtlich ist jedoch, dass sich diese Frage nicht abstrakt beantworten lässt, sondern stets die Umstände des Einzelfalls in die Bewertung einbezogen werden müssen, so namentlich die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die Strassenbeschaffenheit sowie die Witterungs- und Sichtverhältnisse.