Letztere bedarf – wie vorstehend einlässlich dargelegt – der manuellen Auswertung der Aufnahmen. Bei der Messung der Geschwindigkeit mittels des SAT-SPEED-Systems im Rahmen einer Abstandsmessung werden die Toleranzabzüge automatisch durch das Messsystem vorgenommen (E. II.5.1.2), weshalb hier kein Raum für einen weiteren manuellen Abzug besteht. 5.2.4 Fazit Unter Berücksichtigung der objektiven und – soweit diese sich zum vorliegend relevanten Beweisthema äussern – der subjektiven Beweismittel, erachtet die Kammer den dem Beschuldigten in der Anklageschrift vorgeworfenen Sachverhalt wie folgt als erstellt: