Von diesem ermittelten Wert muss – was technisch bedingt ist – keine Sicherheitsmarge abgezogen werden (vgl. Art. 8 Abs. 1 Bst. g VSKV-ASTRA und die obenstehenden Ausführungen zum SAT-SPEED-System in E. II.5.1.2), da diese automatisch berücksichtigt wird. Daran ändert auch nichts, dass die Auswertung der Bilddaten zur Ermittlung des Abstands manuell erfolgt. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft erfolgt wäre.