vier zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb der Messstrecke aufgenommene Screenshots finden. Die durch das SAT-SPEED-System gemessenen Geschwindigkeiten beinhalten bereits den Toleranzabzug (siehe zum Ganzen die telefonischen Erläuterungen von Herrn F.________, welche auf pag. 261 schriftlich festgehalten wurden). 5.2 Konkrete Beweiswürdigung Nachfolgend gilt es zu beurteilen, ob der Beschuldigte lediglich mit dem ihm in der Anklageschrift vorgeworfenen zeitlichen Abstand von 0.46 s dem vorangehenden Fahrzeug folgte.