III. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren auf Autobahn, begangen am 16.06.2018 in Bern (Verzweigung Bern-Neufeld-Weyermannshaus), und er sei zu verurteilen: 4 1. zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, total ausmachend CHF 600.00, mit bedingtem Vollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren;