Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. März 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich: 1. des Schuldspruchs wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Nichtmitführen des Führerausweises als Lenker eines Personenwagens, begangen am 16.06.2018 in Bern (Verzweigung Bern-Neufeld-Weyermannshaus); 2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 20.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 1 Tag vollziehbar; 3. der Verurteilung zu den Verfahrenskosten erster Instanz.