5. Anträge der Parteien In seiner in die Berufungserklärung integrierten Berufungsbegründung vom 27. Mai 2019 liess der Beschuldigte folgende Anträge stellen (pag. 134; Hervorhebung im Original): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Strafabteilung im Verfahren PEN 18 837 vom 13.03.2019 sei teilweise aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung wegen Nichtwahrens eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderherfahren auf der Autobahn, begangen am 16.06.2018 in Bern (Verzweigung Bern-Neufeld-Weyermannshaus)[,] freizusprechen.