I./2. des erstinstanzlichen Dispositivs; pag. 61). Gestützt auf diese Schuldsprüche verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00 (Ersatzfreiheitsstrafe fünf Tage) und zu einer Übertretungsbusse von CHF 20.00 (Ersatzfreiheitsstrafe ein Tag). Überdies auferlegte sie dem Beschuldigten die Verfahrenskosten von CHF 2‘020.00.