1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. März 2019 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes bei Hintereinanderfahren auf Autobahn (Ziff. I./1. des erstinstanzlichen Dispositivs; pag. 60) sowie der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Nichtmitführen des Führerausweises als Lenker eines Personenwagens (Ziff. I./2. des erstinstanzlichen Dispositivs;