1. Die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers D.________ wird abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine erst- und oberinstanzlichen Kosten ausgeschieden. IV. Zu eröffnen: - den Beschuldigten/Berufungsführern, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin, v.d. Staatsanwalt F.________, Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte - dem Straf- und Zivilkläger, v.d. Rechtsanwalt E.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 17. August 2021 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident: