von der Anschuldigung des Betrugs, evtl. Wuchers, angeblich begangen im August 2013 in Bern, gemeinsam mit A.________ z.N. von D.________, unter Auferlegung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2), ausmachend CHF 3‘655.00, an den Kanton Bern, unter Auferlegung der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2), ausmachend CHF 2‘000.00, an den Kanton Bern, unter Auferlegung der auf ihn entfallenden Kosten für das Neubeurteilungsverfahren (1/2), ausmachend CHF 1’500.00, an den Kanton Bern,