unter Auferlegung der auf ihn entfallenden Kosten für das Neubeurteilungsverfahren (1/2), ausmachend CHF 1’500.00, an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 4‘441.55 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 6‘311.20 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ in noch zu bestimmender Höhe für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im Neubeurteilungsverfahren. II. C.________ wird freigesprochen: