18 794). Der Rechtsvertreter des Privatklägers brachte vor, die Beschuldigten hätten gewusst, dass ihre Gesellschaft stets defizitär gewesen sei und sie immer wieder neue Mittel in die Gesellschaft hätten pumpen müssen, um diese vor dem Konkurs zu retten (pag. 18 799). Ihnen sei auch bekannt gewesen, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt des Verkaufs verschuldet gewesen sei. Trotzdem hätten sie diese wertlose Gesellschaft für CHF 95'000.00 verkauft. Der Preis sei nicht versehentlich so hoch festgelegt worden, sondern wissentlich und willentlich und damit vorsätzlich.