Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung des Privatklägers, den Beschuldigten für den Kauf der G.________ GmbH einen Betrag von CHF 95'000.00 zu bezahlen, bzw. aufgrund der darauffolgenden Entgegennahme der Kaufpreiszahlung von CHF 70'000.00, hätten sich die Beschuldigten einen Vermögensvorteil versprechen und gewähren lassen, der sich unter Berücksichtigung des realen Marktwerts der G.________ GmbH und in Anbetracht deren Überschuldung zu der Leistung, die sie dem Privatkläger gegenüber erbracht hätten, in einem offensichtlichen wirtschaftlichen Missverhältnis befunden habe (pag. 18 004 f.; pag. 18 008 f.).