5 rechtlichen Würdigung des Tatbestands des Wuchers nach Art. 157 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) an die Kammer zurückweist. Das Bundesgericht nahm seine rechtliche Prüfung gestützt auf die Sachverhaltsfeststellungen der Kammer vor. Es sprach weder von einer willkürlichen Sachverhaltsfeststellung noch erteilte es die Anweisung, den festgestellten Sachverhalt zu ergänzen. Die oberinstanzliche Sachverhaltsfeststellung wurde vom Privatkläger in seiner Beschwerde in Strafsachen vom 17. September 2018 denn auch nicht angefochten.