B. C.________ 1. Der Beschuldigte C.________ sei schuldig zu sprechen wegen Wucher gemäss Art. 157 StGB begangen im August 2013 zum Nachteil von D.________. 2. Der Beschuldigte sei angemessen zu bestrafen. 3. Dem Beschuldigten seien die Verfahrenskosten und Parteikosten der Privatklägerschaft gemäss eingereichter Kostennote anteilshalber aufzuerlegen. 4. Weitere Verfügungen seien von Amtes wegen vorzunehmen.