2. C.________ sei schuldig zu erklären des Wuchers, begangen gemäss Anklageschrift, und neu zu verurteilen 2.1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren; 2.2. zur Bezahlung der gesamten bisherigen Verfahrenskosten zuzüglich Fr. 300.00 für die Anklageführung (Art. 21 lit. b VKD).