Staatsanwalt F.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft mit Stellungnahme vom 21. Oktober 2020 folgende Anträge (pag. 18 795): 1. A.________ sei schuldig zu erklären des Wuchers, begangen gemäss Anklageschrift, und neu zu verurteilen 1.1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren; 3 1.2. zur Bezahlung der gesamten bisherigen Verfahrenskosten zuzüglich Fr. 300.00 für die Anklageführung (Art. 21 lit. b VKD).