Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte, F.________, erklärte mit Schreiben vom 20. Mai 2019 ebenfalls ihr Einverständnis (pag. 18 646). Die Beschuldigten, beide verteidigt durch Fürsprecher B.________, beantragten hingegen mit Eingabe vom 17. Juni 2019 die Durchführung eines mündlichen Verfahrens und stellten zwei Beweisanträge (Einholung eines Gutachtens über den Fortführungswert der G.________ GmbH und eines Sachverständigengutachtens über die Verkehrsüblichkeit und die Berechnung von Schlüsselgeldern bei Handwechseln von Gastronomiebetrieben, pag. 18 652 ff.).