3. Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 6. Mai 2019 nahm und gab die Verfahrensleitung Kenntnis vom Urteil des Bundesgerichts 6B_918/2018 vom 24. April 2019. Sie stellte die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht und ersuchte die Parteien hierfür um Einverständnis (pag. 18 638 f.). Der Privatkläger, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, erklärte sich mit Schreiben vom 8. Mai 2019 mit der Beurteilung im schriftlichen Verfahren einverstanden (pag. 18 643). Die Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch den Leitenden Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte, F.