Mit diesem Geld habe die Beiständin seinem Sohn ein Fahrrad und ein neues Bett kaufen können. Angesichts der Umstände handle es sich bei den CHF 100 – 150.00 um viel Geld für ihn. Der Europarat habe in seiner jüngsten Empfehlung vom April 2018 überdies festgehalten, dass das Kindeswohl bei Vollzugsentscheiden zwingend mitberücksichtigt und Alternativen zur Haft gefunden werden müssten. Die Vorinstanz habe dies unterlassen.