13 als 1 ½ Jahre später, bereits verhaftet (amtliche Akten BVD pag. 114). Während dieser Zeit war er arbeitslos, bezog Sozialhilfe und wechselte einmal seine Wohnung (amtliche Akten BVD pag. 48 f., 64 f.). Wie die Vorinstanz zudem zu Recht anführte, ist er in der Grössenordnung von über hunderttausend Franken verschuldet (amtliche Akten BVD pag. 693 f., 698 f.). Von der Kindsmutter, bei der eine Suchtproblematik besteht, hat er sich getrennt (amtliche Akten BVD pag. 788, 912).