11 auch zu keinem Zeitpunkt mehr ein forderndes oder manipulatives Verhalten attestiert worden. In den 5 ½ Jahren Strafvollzug sei es somit zu bloss zwei Disziplinierungen gekommen, wobei es sich bei der zweiten bloss um eine Bagatelle gehandelt habe. Sein Arbeitsverhalten werde als sehr gut bezeichnet, er habe regelmässigen Kontakt mit seinem Sohn aufbauen können und leiste auch regelmässig Unterhaltszahlungen. Sein übriges Verhalten sei daher positiv zu würdigen.