Hervorgehoben worden seien insbesondere sein gutes Verhalten in der Bildung und seine Lernmotivation. Beim Zwischenfall mit Brotscheiben handle es sich um eine Bagatelle, die auch nicht sanktioniert worden sei. Die von der JVA Thorberg verlangte umgehende Verlegung des Beschwerdeführers habe absolut nichts mit seinem Verhalten zu tun gehabt. In der JVA Thorberg sei es zu einem weiteren Vorfall mit einem Miteingewiesenen gekommen, wegen dem er auch sanktioniert worden sei. Was genau vorgefallen sei, gehe aus den Akten nicht hervor.