17.5 Positiv zu bewerten ist, dass der Beschwerdeführer sich mittlerweile einmal im Monat mit seinem Sohn trifft und ihm auch regelmässig Geldbeträge zukommen lässt. Mehr als ein Anfang der Besserung kann darin aber nicht erblickt werden. Und von einem Persönlichkeitswandel zu sprechen, wäre sicher verfrüht.