Der Beschwerdeführer brachte eine Frau, die er zuvor in die Brust gekniffen hatte, mit einem Messerstich in Lebensgefahr. Ausserdem stach er 13 Mal auf den Begleiter der Frau ein; siehe zum Ganzen pag. 40). Der Beschwerdeführer musste sich zwangsläufig dieselbe Frage stellen, verharrte aber in seiner Weigerung, sowohl der Tat als auch der diagnostizierten narzisstischen Persönlichkeitsakzentuierung auf den Grund zu gehen (Austrittsbericht der JVA Thorberg vom 24. Mai 2017: «Auch nach der Bestätigung des Verdikts durch das Obergericht […] kann er das Strafmass und die Qualifikation der Delikte […] nicht akzeptieren.