Bei der von der Vorinstanz behaupteten narzisstischen Persönlichkeitsstörung handle es sich eigentlich bloss um narzisstische Persönlichkeitszüge. Es sei höchst problematisch, wenn die Vorinstanz ohne Fachkenntnisse und mit Verweis auf einen «Wikipedia»-Eintrag belegen wolle, der Beschwerdeführer leide immer noch an einer Persönlichkeitsstörung, die bei ihm gar nicht diagnostiziert worden sei. Des Weiteren sei das Rückfallrisiko des Beschwerdeführers in Bezug auf schwere Delikte gegen die körperliche Integrität gemäss psychiatrischem Gutachten gering.