16.4 Schliesslich ist im vorinstanzlichen Entscheid auch keine Willkür zu erkennen. In E. 5a gab die Vorinstanz in Bezug auf das Vorleben des Beschwerdeführers an (pag. 39): […] Sodann hat auch die Vaterrolle nicht zu einer Stabilisierung des Beschwerdeführers beigetragen: Angesichts der Tatbegehung im August 2013 (Vorakten: pag. 693, 697) ist eher vom Gegenteil auszugehen. […]