Während er im Rahmen des Asylverfahrens noch behauptete, nie gearbeitet zu haben (amtliche Akten BVD pag. 11), gab er während der gutachterlichen Exploration und beim Eintrittsgespräch in die JVA Thorberg an, in der Landwirtschaft, als Schweisser, als Mechaniker, als Dreher, auf dem Bau, als Umzugshelfer, in einer Bar und in einer Fruchtsaftfabrik tätig gewesen zu sein (amtliche Akten BVD pag. 4, 548, 559 f.). Wie die Vorinstanz zu Recht ausführte, kann angesichts dieser Umstände von einer stabilen Integration in die Arbeitswelt keine Rede sein.