1. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘000.00, werden vom Kanton Bern getragen. 20 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: