1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Polizeihaft (04.01.2017-05.01.2017) von 2 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 3‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt ausmachend CHF 17‘391.00. III. Weiter wird verfügt: