17 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 23. November 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ schuldig erklärt wurde: der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach, teilweise mengenmässig qualifiziert, teilweise mit G.________ begangen in der Zeit von Ende 2015 bis am 03.03.2018 in Bern, Kehrsatz, Thun, Steffisburg und anderswo, durch