14. DNA und biometrische erkennungsdienstliche Daten Beim Beschuldigten wurde ein DNA-Profil erstellt und biometrische erkennungsdienstliche Daten erhoben (pag. 1660). Bei bedingtem Strafvollzug werden die DNA-Profile und die übrigen erkennungsdienstlichen Daten fünf Jahre nach Ablauf der Probezeit gelöscht (Art. 16 Abs. 1 Bst. e DNA-Profil-Gesetz [DNA-ProfilG; SR 363]; Art. 17 Abs. 1 Bst. e Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten [SR 361.3]). Entsprechend wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt.