Damit wird in angemessener Form berücksichtigt, dass auch noch ein Bonus anfällt, welcher neben dem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 4‘997.00 pro rata anzurechnen ist. Abzüglich des Pauschalabzugs von 25 % für Krankenkasse und Steuern und eines Korrekturbetrags von CHF 25.00 für die Schulden des Beschuldigten ergibt dies einen Tagessatz von CHF 100.00. Auch bei den einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, welche die zu vermutende günstige Prognose in Zweifel ziehen könnten. Die Voraussetzungen für die Gewährung des bedingten Vollzugs sind gegeben.