14 (pag. 1920). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an, er verdiene netto CHF 4‘997.00 und habe keinen 13. Monatslohn (pag. 1926 Z. 35 ff.). Auf Vorhalt, dass er gemäss Arbeitsvertrag einen Bonus zu Gute habe, erklärte der Beschuldigte, er wisse nicht, wie hoch der Bonus sei. Er habe noch keinen Bonus erhalten. Er rechne mit weniger als einem Monatslohn. Es sei aber ähnlich wie ein 13. Monatslohn (pag. 1928 Z. 22 ff.).