9.4.4 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich aufgrund der Geständnisbereitschaft und der Einsicht und Reue deutlich strafmindernd aus, weshalb die Strafe um 7 Monate auf 25 Monate zu reduzieren ist. 9.5 Strafmass und Strafvollzug Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 25 Monaten als angemessen. Gemäss Art.