Abgesehen davon handelte der Beschuldigte nicht übermässig professionell oder besonders raffiniert. Die grosse Menge der umgesetzten Drogen darf in Anbetracht des Doppelverwertungsverbots nicht noch einmal massgeblich ins Gewicht fallen. Ebenfalls als neutral ist seine Hierarchiestufe zu gewichten. Die Art und Weise des Vorgehens führt im Ergebnis zu einer Erhöhung des objektiven Tatverschuldens um 4 Monate auf 35 Monate. 9.2 Subjektive Tatkomponenten 9.2.1 Willensrichtung und Beweggründe Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz, was tatbestandsimmanent und deshalb verschuldensmässig neutral zu gewichten ist.