I. 10. erstinstanzliches Urteil) und Anstalten treffen zum Verkauf von 5 Tabletten Concerta (Ziff. I. 11. erstinstanzliches Urteil) handelt es sich um einfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Für diese Delikte ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine Geldstrafe auszusprechen (pag. 1879, S. 28 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).