Mangels Abänderungsantrags der Generalstaatsanwaltschaft ist auch die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 und die Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung in Rechtskraft erwachsen. Von der Kammer zu überprüfen sind die Strafzumessung mit Ausnahme der ausgefällten Übertretungsbusse, die Kosten- und Entschädigungsfolgen und die verfügte Rückgabe des Mobiltelefons Apple iPhone 7 an den Beschuldigten. Zudem ist über das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu befinden.