II. Es sei A.________ vgt. gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie unter Anrechnung von 2 Tagen Polizei- und Untersuchungshaft. III. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern zur Bezahlung aufzuerlegen. IV.